Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Personalberatungsmandate

1. Gültigkeitsbereich der AGB
Für die Geschäftsbeziehungen der Jürgen Martin – Executive Search & Consulting
(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber gelten die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Personalberatung stimmt
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, ohne
dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

2. Mandatierung
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer ein exklusives Mandat für Beratungsleistungen
bei der Besetzung einer definierten Position im Unternehmen des
Auftraggebers. Führt der Auftraggeber während des Suchauftrags Gespräche mit
einem nicht vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten, die zur Einstellung
dieses Kandidaten führen oder unterbricht der Auftraggeber das Mandat um mehr
als 2 Monate oder beendet der Auftraggeber den Suchauftrag aus anderen Gründen,
werden 3/4 des noch nicht berechneten Beratungshonorars sofort fällig.

3. Beratungshonorar
Das Beratungshonorar wird nach Projektfortschritt wie folgt berechnet:
30% des Honorars auf Basis des projektierten Ziel-Jahreseinkommens bei Unterzeichnung
der Mandatsvereinbarung.
70% des Honorars auf Basis des tatsächlich vereinbarten Ziel-Jahreseinkommens bei
Vertragsunterzeichnung mit dem Kandidaten.
Basis ist das tatsächliche, arbeitsvertraglich vereinbarte Jahreszieleinkommen eines
Kandidaten (Fixum + variable Anteile/Bonifikation).
Das Honorar ist auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm
verbundenes Unternehmen innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Benennung eines
Kandidaten durch den Auftraggeber mit diesem Kandidaten einen Vertrag abschließt.
Werden im Zusammenhang mit einem Mandat mehrere vom Partner benannte
Kandidaten eingestellt, so gilt für jeden einzelnen Vertragsabschluss das oben
aufgeführte Honorar als vereinbart. Spesen sowie Reisekosten des Auftraggebers
innerhalb von Deutschland sind im Beratungshonorar enthalten. Reisekosten und
Spesen, die im Projektprozess einem Kandidaten entstehen, werden vom
Auftraggeber übernommen. Der Auftraggeber hat den Auftragsnehmer unverzüglich
(spätestens 14 Kalendertage) nach Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu
setzen, dass mit dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag
geschlossen worden ist. Weiterhin ist der Auftragnehmer insbesondere über das
vereinbarte Bruttogehalt schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf Aufforderung ist dem
Auftragnehmer eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags durch den Auftraggeber zur
Verfügung zu stellen. Honorar-Rechnungen gelten ab 3 Tage nach Rechnungsdatum
als zugegangen und sind sofort fällig. Alle Beträge sind in EUR, zzgl. der gültigen
MwSt.

4. Kandidatenpositionierung/Besetzungsvorschlag ohne Mandat
Hat der Auftragnehmer ohne vorausgegangene Erteilung eines Mandats durch einen
potentiellen Arbeitgeber die Initiative ergriffen und einen oder mehrere potenzielle
Kandidaten vorgeschlagen, entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem
oder den Kandidaten automatisch ein Mandatsvertrag, dessen Bestandteile die
gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Wird als Folge dieser Initiative mit
einem der benannten Kandidaten innerhalb von 2 Jahren nach Benennung ein
Vertrag geschlossen, schuldet der Auftraggeber das Beratungshonorar auf Basis der
unter Ziff. 3 genannten Grundlage.

5. Kostenneutrale Nachbesetzung
Kündigt ein Kandidat oder wird dieser vom Auftraggeber jeweils innerhalb der
Probezeit (max. 6 Monate) gekündigt, wird der Auftragnehmer sich bemühen, einen
adäquaten Ersatz zu finden. Die Personalberatung verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen
auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das
Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte. Hierfür wird dem Auftraggeber jeweils kein
erneutes Honorar in Rechnung gestellt werden.

6. Datenschutz und Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit
über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden
Informationen. Ebenso ist der Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im
Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über den
Auftragnehmer verpflichtet. Sonstige Ansprüche und Haftungen sind ausgeschlossen
soweit der Partner nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Consulting und Coachingleistungen

Allgemeines
Die Parteien vereinbaren die Anwendung des deutschen Rechts. Es werden vom
Auftragnehmer nur Beratungsleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB)
erbracht.

Honorarsätze und Reisekosten
Es gelten die dem Angebot zugrunde gelegten Konditionen für Honorarsätze und
Reisekosten/Spesen entsprechend der dem Angebot bzw. Beratervertrag beigefügten
Preisübersichten.

Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne weitere Abzüge fällig. Die
Rechnung gilt spätestens 3 Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Alle
Beträge sind in EURO (EUR) rein netto ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer ist in der
jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe zusätzlich zu entrichten.
Beratungsleistungen werden monatlich entsprechend der Leistungserbringung in
Rechnung gestellt.

Schriftform der Vertragsbestimmungen
Alle Vertragsbestimmungen erfolgen in Schriftform. Änderungen/Anpassungen
haben schriftlich zu erfolgen. Sollten nach Abschluss eines Vertrages Gesetze oder
Verordnungen in Kraft treten, die den Inhalt unmittelbar verändern, so werden sich
die Vertragspartner unverzüglich über eine Anpassung der entsprechenden
Vertragsbestimmungen verständigen und eine dem ursprünglichen Zweck möglichst
naheliegende Änderung unter Berücksichtigung der neuen Rahmenvorschriften
vereinbaren.

Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer wird die ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
bekannt gewordenen, aber nicht allgemein zugänglichen Informationen zeitlich
unbefristet geheim halten und nicht anderweitig, sondern nur im Rahmen des
Auftragsverhältnisses nutzen sowie auch seine Mitarbeiter hierzu verpflichten.
Prinzipiell vereinbaren die Vertragspartner die Anwendung der Regelungen der EUDS-
GVO.

Gewährleistung / Haftung
Jegliche Gewährleistung und Haftung durch den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.

Zeit und Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit
eigenverantwortlich.

Schlussbestimmungen und Erfüllungsort
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend
für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

(Version 01.2022 / gültig ab 01.01.2022) – Diese Version ersetzt vorbehaltlos alle
vorherigen Versionen. –